Nina Hagen – Schirmfrau der PatVerfü
Making of für das Buchprojekt Stadtwirte
PatVerfü. Die schlaue Patientenverfügung
schützt auch vor psychiatrischem Zwang und Entmündigung.
Weitere Infos zur PatVerfü finden sie (hier)
Foto: (c) Richard Mey
Nina Hagen!
Ihre Vier-Oktaven-Stimme hat sie alle gehabt: den Funk, den Punk, den Rock, den Jazz, den Gospel und die Oper. Sie ist für jedes Genre und für jede Bühne ein einschneidendes Erlebnis. Eine bahnbrechende Stimmgewalt und Musikerin, die in ihrer künstlerischen Freiheit die größtmögliche Gelegenheit sah, ein Leben zu führen, ohne dem Willen eines anderen Menschen unterworfen zu sein. Seit ihrer öffentlichen Erscheinung sprengt sie nicht nur mit ihrer musikalischen Gangart die Grenzen unseres Fassungsvermögens auf eine erhellende Weise. Sie hält die Selbstbestimmung per Definition auf Trab! Leibt und lebt als inspiriertes Individuum, dem eine eigenständige Normalität innewohnt. Den Wahnsinn überließ sie stets dem Auge des Betrachters. Außer es handelt sich um einen Psychiater oder psychiatrischen Gutachter. Denen bleibt die Bestandsaufnahme über ihr Sosein verwehrt. Denn dieser Profession hat unsere Gesellschaft die rechtskräftige Grenzkontrolle zwischen Normalität und objektivem Wahnsinn zugesprochen. Und die kann, gegen unseren Willen, die Einweisung in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik zur Folge haben.
Laut vielen psychiatrie-erfahrenen Menschen schneller als die Polizei erlaubt, da der Interpretationsspielraum der gutachterlichen Gehilfen zu groß sei. Diese Zwangsunterbringung steht auch im absoluten Gegensatz zu den Grundsätzen von Inklusion, die eine progressive Realisierung der Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben vorsieht. Schon Dostojewski appellierte: „Man wird sich seinen eigenen gesunden Menschenverstand nicht dadurch beweisen können, daß man seinen Nachbarn einsperrt“. Auch Nina Hagen lässt in dieser Angelegenheit ihre Möglichkeiten direkter gesellschaftlicher Einflussnahme nicht ungenützt verstreichen. Als Schirmfrau der Initiative PatVerfü stellt sie unserem gesellschaftlich vereinbarten Last – Exit der geschlossenen Psychiatrie eine grundlegende Berechtigungsfrage. Und unterstützt mit dieser speziellen Patientenverfügung – gegen Zwangsbehandlungen und Entmündigung – eine persönliche Unabhängigkeitserklärung, die nur den einen richterlichen Schluss zulässt: Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!